Norwegen
Es wird keine
Einfuhrgenehmigung bei der Einfuhr von Hunden nach
Norwegen verlangt. Tiere, die eingeführt werden, müssen
von einer Tierarztbescheinigung begleitet sein,
die von einem praktischen Tierarzt unterschrieben
ist (nicht wie früher vom Amtstierarzt).
Folgende Auflagen
müssen bei der Einfuhr von Hunden aus EU/EFTA-Ländern
mit Tollwut vorliegen:
- Gesundheitsbescheingung
- nicht älter als 10 Tage und von einem Tierarzt
unterschrieben.
- Impfbescheinigung
- von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und
unterschrieben. Folgende Impfungen sind
erforderlich: Tollwut, mit anschließender
Blutprobe falls Einfuhr aus einem Land wo Tollwut
besteht, Leptospirose, Staupe.
- Identifikation
des Tieres (Tätowierung, oder Microchip)
- Eigenerklärung
des Besitzers
- Grenzkontrolle
ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
Bei der Einfuhr von Hunden nach Norwegen müssen
die Bedingungen in einer der sechs folgenden Kategorien
erfüllt werden:
Einfuhr
aus Schweden und Einfuhr aus Finnland von Hunden,
die bei der Rentierhaltung tätig sind laut
Abkommen über Rentierweiden.
Einfuhr
nach Transittreise durch Finnland.
Einfuhr
aus tollwutfreien EU/EFTA-Ländern.
Einfuhr
aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut
Einfuhr
aus tollwutfreien Ländern ausserhalb des
EU/EFTA-Gebietes.
Einfuhr
aus Ländern mit Tollwut ausserhalb des
EU/EFTA-Gebietes.
Allgemeine Bedingungen
Besitzer von
Hunden, die unter Kategorie 3 bis 6 fallen, müssen bei
der Einfuhr nach Norwegen eine Tierarztbescheinigung
vorlegen. Das Formular hierfür erhalten Sie bei der Staatlichen
Norwegischen Tiergesundheitsverwaltung -
Zentralverwaltung (Postfach 8147 Dep.,N-0033 Oslo,
Tel (+47) 22241940, Fax (+47) 22241945) oder bei Ihrem
Tierarzt. Die Tierarztbescheinigungen werden von einem
Tierarzt unterschrieben und bestätigen, daß die
Bedingungen für die Einfuhr erfüllt sind.
Die Einfuhrbedingungen sind davon abhängig, ob das Tier
aus einem tollwutfreien Gebiet oder einem Gebiet, in dem
Tollwut herrscht, kommt. Die Tierarztbescheinigung muß
bei der Grenze im Original vorgelegt werden (keine Kopie
oder Telefax). Die Gesundheitsbescheinigung darf nicht
älter als 10 Tage sein, während die Gültigkeit der
Impfbescheinigung vom Impfzustand des Tieres abhängig
ist.
Derjenige, der das Tier nach Norwegen einführt, ist
dafür verantwortlich, daß die Tierarztbescheinigung
zusammen mit dem Tier unaufgefordert dem Zoll an der
Grenze vorgelegt wird. Die Bescheinigung soll während
des ganzen Aufenthaltes in Norwegen aufbewahrt werden.
Falls die Bedingungen für die Einfuhr nicht erfüllt
sind, kann die Staatliche norwegische
Tiergesundheitsverwaltung anordnen, daß das Tier
isoliert, getötet oder zurückgewiesen wird. Alle
Auslagen, die mit der Einfuhr des Tieres verbunden sind,
müssen vom Besitzer selbst getragen werden.
Bitte beachten
Sie!
Es ist
verboten Hunde folgender Rassen, oder Kreuzungen von
diesen Rassen, nach Norwegen einzuführen: Pit
Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo
Argentino. Hunderassen, die mit den genannten Rassen
verwechselt werden können, z.B. American Staffordshire
Terrier, müssen laut originaler Stammtafel mit ID-Nummer
beweisen können, daß das Tier nicht von einer dieser
Rassen stammt.
Tiere, die von anderen Ländern als Norwegen nach
Schweden eingeführt werden, müssen eine Einfuhrerlaubnis
für Schweden haben, die von Statens
Jordbruksverk S-55182 Jönköping, Schweden,
ausgestellt worden ist. Hunde und Katzen können
ungehindert zwischen Norwegen und Schweden reisen.
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