Urlaub mit Hund

Einreisebestimmungen (Stand: 05-1999)

 

Alter des Tollwutimpfzeugnisses beim Grenzübertritt
(Angaben in Tagen)

Land min. max. Zusatzbestimmungen
Belgien 30 360  
Bulgarien 30 360 B I (max. 10 Tage alt)
Dänemark 30 360  
Deutschland 30 360  
Estland 30 360 B
Finnland 30 360  
Frankreich 30 360  12)
Griechenland 15 360 B (max. 10 Tage alt) I
Grossbritannien   siehe Details
Irland   siehe Details
Israel 30 360 B (max. 5 Tage alt) 1)
Italien 20 330 A (max. 30 Tage alt) 2)
Kanada 30 360 B
Kroatien 15 180 A I (max. 30 Tage alt)
Lettland 14 360 B 4)
Litauen 14 360 B (max. 14 Tage alt) 4)
Luxembourg 30 360  
Marokko 30 240 B 5)
Niederlande 30 360 14)
Norwegen   siehe Details
Österreich 30 360  2)
Polen 21 360 B I (max. 3 Tage alt)
Portugal 30 360 B (max. 1-2 Tage alt)  2)
Rumänien 30 360 B (max. 10 Tage alt)
Russ. Föderation     B (max. 3 Tage alt)
Schweden Blutprobe 360 B (max. 3 Tage alt) 6)
Schweiz 30 360 13)
Slowakei 30 360 (max. 3 Tage alt) I 4) 8)
Slowenien 14 360 A 10) (max. 10 Tage alt)
Spanien 30 360 A (max. 14 Tage alt) 9)
Tschechien 30 360 I 4) 8)
Türkei 14 180 B I (max. 2 Tage alt)
Abstammungsnachweis erf.,
Dokumente mögl. in Türkisch!
Ungarn 30 360 B I (max. 8 Tage alt) 2) 10) 14) 11)
USA 30    

Erläuterungen

A

Einfaches Gesundheitszeugnis vom Tierarzt 7) Leinenzwang und "Kot-Tütenpflicht"

B

Behördliches Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt 8) Bei Aufenthalt länger als 4 Wochen: Einfuhrgenehmigung erforderlich

I

Internationaler Impfpass erforderlich 9) Tollwut- und Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache erforderlich
1) Tier muss mind. seit 90 Tagen im Besitz des Halters sein 10) Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben
2) Maulkorb und Leine sind mitzuführen 11) Maulkorb und Leine sind mitzuführen
3) Toxoplasmose- und Dermatomykoseuntersuchung erforderlich (max. 21 Tage alt) 12) Einreise von Tieren jünger als 3 Monate verboten
4) Impfung gegen Staupe/H.c.c./Leptospirose/Parvovirose (beim Hund) 13) Einreise von kupierten Hunden jünger als 5 Monate verboten
5) Gültige Tierhalterversicherung erforderlich 14) Einreise von Pitbulls verboten
6) Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Bandwurmkur (max. 10 Tage alt), bei Hunden auch Staupe/Leptospiroseimpfung (max. 2 Jahre /1 Jahr alt) erforderlich.
Tollwut-Mindestimpfalter 3 Monate (Hund). Ein Titer von mind. 0,5 I.E. muss durch anerkanntes Labor frühestens 120 Tage nach der Impfung bestätigt werden. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht wurde und regelmässig jährlich nachgeimpft wird.
Staupe:
Mindestimpfalter 8 Wochen

 

 

 


Groß-Britannien (Pilot-Projekt ab 2000)

Einreise über die Seerouten von Calais nach Dover, die Channel Tunnel Shuttle Services, bestimmte Seerouten von Frankreich nach Portsmouth und bestimmte Flugrouten aus den europäischen Ländern nach Heathrow.
Das Pilotprojekt gilt für alle Hunde und Katzen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Haustierbesitzer sollen 30 Tage nach erfolgter Impfung von ihrem Tierarzt eine Blutprobe des betreffenden Tiers entnehmen lassen, um sicherzugehen, daß das Tier auf die Impfung angesprochen hat. Das Blut der Tiere muß in einem vom britischen Landwirtschaftsministerium zugelassenen Labor getestet worden sein. Nur Tests, die von diesen Labors nach dem 27. Mai 1999 durchgeführt wurden, werden anerkannt. Eine Liste der Labors ist im Internet verfügbar.
Die Kapazität der zugelassenen Labors ist im Augenblick eingeschränkt. Haustierbesitzer sollten daher, ehe sie ihr Tier impfen lassen, bei ihrem Tierarzt nachfragen, wie lange sie auf einen Bluttest warten müssen. Sollte die Wartezeit lang sein, könnte es sich eventuell empfehlen, die
Impfung aufzuschieben, da die besten Testergebnisse etwa 30 Tage nach der Impfung erzielt werden.
Nach dem Bluttest beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier in Großbritannien einreisen darf. Innerhalb von 24 - 28 Stunden vor der Einreise muß das Tier von einem Tierarzt auf Bandwürmer und Zecken untersucht werden.
Als Nachweis, daß die Tiere die Anforderungen - Mikrochip, Impfung und Bluttest - erfüllen, muß sich der Besitzer von einem Amtstierarzt in seinem Land eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Dieses Bescheinigungsformular wird vorliegen, wenn der Beginn des Pilotprojekts näherrückt.

weitere Informationen:
Britsches Landwirtschaftsministerium , e-Mail

 

 

 

 


Norwegen

Es wird keine Einfuhrgenehmigung bei der Einfuhr von Hunden nach Norwegen verlangt. Tiere, die eingeführt werden, müssen von einer Tierarztbescheinigung begleitet sein, die von einem praktischen Tierarzt unterschrieben ist (nicht wie früher vom Amtstierarzt).

Folgende Auflagen müssen bei der Einfuhr von Hunden aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut vorliegen:

  • Gesundheitsbescheingung - nicht älter als 10 Tage und von einem Tierarzt unterschrieben.
  • Impfbescheinigung - von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Folgende Impfungen sind erforderlich: Tollwut, mit anschließender Blutprobe falls Einfuhr aus einem Land wo Tollwut besteht, Leptospirose, Staupe.
  • Identifikation des Tieres (Tätowierung, oder Microchip)
  • Eigenerklärung des Besitzers
  • Grenzkontrolle

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Bei der Einfuhr von Hunden nach Norwegen müssen die Bedingungen in einer der sechs folgenden Kategorien erfüllt werden:

  1. Einfuhr aus Schweden und Einfuhr aus Finnland von Hunden, die bei der Rentierhaltung tätig sind laut Abkommen über Rentierweiden.

  2. Einfuhr nach Transittreise durch Finnland.

  3. Einfuhr aus tollwutfreien EU/EFTA-Ländern.

  4. Einfuhr aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut

  5. Einfuhr aus tollwutfreien Ländern ausserhalb des EU/EFTA-Gebietes.

  6. Einfuhr aus Ländern mit Tollwut ausserhalb des EU/EFTA-Gebietes.

Allgemeine Bedingungen
Besitzer von Hunden, die unter Kategorie 3 bis 6 fallen, müssen bei der Einfuhr nach Norwegen eine Tierarztbescheinigung vorlegen. Das Formular hierfür erhalten Sie bei der Staatlichen Norwegischen Tiergesundheitsverwaltung - Zentralverwaltung (Postfach 8147 Dep.,N-0033 Oslo, Tel (+47) 22241940, Fax (+47) 22241945) oder bei Ihrem Tierarzt. Die Tierarztbescheinigungen werden von einem Tierarzt unterschrieben und bestätigen, daß die Bedingungen für die Einfuhr erfüllt sind.
Die Einfuhrbedingungen sind davon abhängig, ob das Tier aus einem tollwutfreien Gebiet oder einem Gebiet, in dem Tollwut herrscht, kommt. Die Tierarztbescheinigung muß bei der Grenze im Original vorgelegt werden (keine Kopie oder Telefax). Die Gesundheitsbescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein, während die Gültigkeit der Impfbescheinigung vom Impfzustand des Tieres abhängig ist.
Derjenige, der das Tier nach Norwegen einführt, ist dafür verantwortlich, daß die Tierarztbescheinigung zusammen mit dem Tier unaufgefordert dem Zoll an der Grenze vorgelegt wird. Die Bescheinigung soll während des ganzen Aufenthaltes in Norwegen aufbewahrt werden. Falls die Bedingungen für die Einfuhr nicht erfüllt sind, kann die Staatliche norwegische Tiergesundheitsverwaltung anordnen, daß das Tier isoliert, getötet oder zurückgewiesen wird. Alle Auslagen, die mit der Einfuhr des Tieres verbunden sind, müssen vom Besitzer selbst getragen werden.

Bitte beachten Sie!
Es ist verboten Hunde folgender Rassen, oder Kreuzungen von diesen Rassen, nach Norwegen einzuführen: Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino. Hunderassen, die mit den genannten Rassen verwechselt werden können, z.B. American Staffordshire Terrier, müssen laut originaler Stammtafel mit ID-Nummer beweisen können, daß das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.
Tiere, die von anderen Ländern als Norwegen nach Schweden eingeführt
werden, müssen eine Einfuhrerlaubnis für Schweden haben, die von Statens Jordbruksverk S-55182 Jönköping, Schweden, ausgestellt worden ist. Hunde und Katzen können ungehindert zwischen Norwegen und Schweden reisen.